Vor kurzem habe ich darüber gebloggt, wie Shops auf Schreiberlinge wie mich Einfluss nehmen. Eine wichtige Sache haben wir dabei vergessen: bezahlte Blogposts. Zufällig ist eine Frau Hofmann (mit vertrauenswürdiger Google Mail Adresse) auf uns zugekommen - mit dem perfekten Beispiel. Wir haben das Spiel etwas mitgespielt (und auch mit anderen Blog-Schreibern Rücksprache gehalten) und wollen euch die Geschichte natürlich nicht vorenthalten. Nach dem Break gibts die Details.
Mit Blogs ist nicht leicht Geld zu verdienen - umso schöner wenn dann mal ein paar Euros dabei heraus kommen; soweit scheinbar die Vorstellung der Werbe-Industrie. In "Kann man Reviews überhaupt noch trauen" (auch schön: die Apple Edition dazu) haben wir zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich Blogger etwas dazu verdienen können - und dabei unter dem Einfluss der Sponsoren stehen. Frau Hofmann hatte allerdings einen anderen Vorschlag für uns.
Wir waren natürlich sehr aufmerksam. Deswegen haben wir ein ähnliches Schreiben auch hier entdeckt. Aber - das muss man Frau Hofmann zugestehen! - sie hat wenigstens gemerkt, dass es neben Nerdbench auch noch ein Schwesterportal gibt, das mittlerweile allerdings als eingestellt gilt und nur noch auf Nerdbench linkt. Wer jetzt denkt, dass würde doch sofort auffallen, schließlich stehen in beiden Impressen die selben Kontakt-Informationen, irrt: tatsächlich ist Frau Hoffmann die einzige, die dies binnen einem Jahr bemerkt hat - wir erhalten in 99 % der Fälle Anfragen für bezahlte Blogs auf beiden Portalen.
Ich gebe mich interessiert und schreibe zurück:
Mein Beispiel finde ich passend, den Preis setze ich bewusst nicht zu hoch an. Eigentlich kann Frau Hofmann nur zustimmen. Oder auch nicht.
Gekaufte Beiträge, die nicht als Anzeige gekennzeichnet sind werden nach Zusatz zu §3 III UWG "der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt" als unerlaubte Werbung eingestuft. Eine Nachricht erhielt Frau Hofmann doch noch mal von mir.
Mit Blogs ist nicht leicht Geld zu verdienen - umso schöner wenn dann mal ein paar Euros dabei heraus kommen; soweit scheinbar die Vorstellung der Werbe-Industrie. In "Kann man Reviews überhaupt noch trauen" (auch schön: die Apple Edition dazu) haben wir zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich Blogger etwas dazu verdienen können - und dabei unter dem Einfluss der Sponsoren stehen. Frau Hofmann hatte allerdings einen anderen Vorschlag für uns.
Hallo Herr Mohn,
ich heiße Lea und bin freie Texterin im Bereich Freizeit/Ratgeber. Gerade habe ich mir Ihre Webseite angesehen und würde Sie gerne fragen, ob Sie Interesse an einem Artikel haben.
Den Content, auf dessen Qualität ich viel Wert lege (ich schreibe keine "Werbetexte"), würde ich natürlich exklusiv für Ihre Webseite verfassen und entsprechend darauf anpassen. Einen Link zu einer der Seiten, mit denen ich zusammenarbeite, würde ich einfügen.
Wenn Sie einverstanden sind, würde ich Ihnen gerne einen Artikel
fertigstellen. Ich würde Sie bitten mir mitzuteilen unter welchen Voraussetzungen Ihrerseits wir den Beitrag realisieren können.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Viele Grüße
Wir waren natürlich sehr aufmerksam. Deswegen haben wir ein ähnliches Schreiben auch hier entdeckt. Aber - das muss man Frau Hofmann zugestehen! - sie hat wenigstens gemerkt, dass es neben Nerdbench auch noch ein Schwesterportal gibt, das mittlerweile allerdings als eingestellt gilt und nur noch auf Nerdbench linkt. Wer jetzt denkt, dass würde doch sofort auffallen, schließlich stehen in beiden Impressen die selben Kontakt-Informationen, irrt: tatsächlich ist Frau Hoffmann die einzige, die dies binnen einem Jahr bemerkt hat - wir erhalten in 99 % der Fälle Anfragen für bezahlte Blogs auf beiden Portalen.
Ich gebe mich interessiert und schreibe zurück:
Es folgt: Nichts. Kein Anruf, obwohl meine Antwort quasi direkt folgte. Aber so leicht möchte ich nicht auf die Story verzichten. Ich frage also noch mal nach.Hallo Frau Hofmann,rufen Sie mich doch gerade mal an: *Handynummer*Mit freundlichem GrußTimm Mohn
Hallo Frau Hofmann,Einen Tag später kommt die Antwort, sogar sehr ausführlich. Nun wird einiges klar.leider habe ich bisher keinen Rückruf erhalten.Erzählen Sie doch mal, was Sie sich so vorgestellt haben.Mit freundlichem GrußTimm Mohn
Es ist nicht das erste Mal, dass wir darauf hingewiesen werden, den Artikel nicht als Werbung zu kennzeichnen. Bisher haben wir dies nur einmal getan (noch nicht veröffentlicht): ein Unternehmen fragt an, ob wir uns das Produkt anschauen, dafür erhalten wir ein Gadget umsonst. Da wir den Text (eigentlich) ohne Vorgaben selbst bestimmen dürfen und somit das Produkt zerreißen könnten war die Nerdbench mit dem Vorhaben einverstanden. Wer sich allerdings, um auf das aktuelle Beispiel zurück zukommen, die Beispiel Links von Dennisdeutschmann.de, venomazn.de sowie nils-snake.de anschaut wird schnell merken, dass es sich hierbei um 1a geschriebene Anzeigen handelt - ohne Kennzeichnung. Ein Beispiel hierfür gibts bereits bei der Nerdbench - allerdings mit einer Anzeige in der Überschrift: da sich die Sponsoren die Beiträge sowieso nicht mehr anschauen, schoben wir dort einfach ein "Anzeige" dazu. Aber hier soll unsere Geschichte nicht enden. Unser Schwesterportal hat täglich 75 Leser - die meisten davon Bots. Also schlagen wir doch ServingTech vor, da Nerdbench moralisch doch noch nicht ganz abgestumpft ist.Hallo Herr Mohn,vielen Dank für Ihre Antwort.
Entschuldigen Sie bitte meine verspätete Rückmeldung, ich befinde mich momentan im Ausland.
Ich nenne Ihnen gerne nähere Informationen zu meinem Vorschlag.
Es geht nämlich um einen Artikel mit Link zu firstaffair.com/de/ plus ein oder zwei Distraction Links / Trust Links. Das Thema habe ich gerne möglichst neutral bzw. eher mit Humor genommen, es soll beim besten Willen keine Werbung für den Kunden sein.
Für einen genauen Themenvorschlag werde ich Ihre Webseite noch besser überprufen.
Ich schicke Ihnen aber inzwischen einige Beispiele von meinen bereits veröffentlichten Artikeln, damit Sie sich besser vorstellen können, wie diese aussehen, wenn sie fertig sind.- http://www.playstationvier.c- http://diemeinungen.de/indexom/love-air-auch-der-virtuelle n-welt/
- http://www.hamburg040.com/genuss/2014/facebook-blickt-unse r-liebesleben-an/11789
- http://ouya-gaming.de/liebe-2-0-immer-beliebter/ .php/sonstiges/813-dank-hackin g-grosse-liebe-gefunden
Ich habe betreue auch ein anderes Projekt. Es handelt sich um casino-basis.com. Diese Platform erläutert die Spielregeln und liefert Informationen über Casinos, deren Bewertungen sowie Erfahrungsberichte. Also kein direktes Spielen.
Einige Beispiele meiner Artikel:
- http://www.dennisdeutschmann.de/2014/08/09/ueber-die- konsequenzen-vom-surfen-im- schlafzimmer/ - http://www.nils-snake.de/archives/mobile-games-und-ihre- evolution
Die Artikel sollten nicht als Werbung markiert werden.Wäre das generell möglich?
Ich würde mich über eine Zusammenarbeit mit Ihnen sehr freuen.
Viele Grüße,
*** Hofmann
Hallo Frau Hofmann,Ich bin direkt mal neugierig, wie viel man für den Blog-Eintrag beziehungsweise beide erhalten würde. Unser Mac braucht schließlich noch ein bisschen Zubehör.auf Nerdbench.de müssten die Beiträge als Advetorial gekennzeichnet werden. Bei ServingTech.de nicht. Ich schlage vor, wir schalten beide Beiträge und erhalten im Gegenzug 75 Euro.Mit freundlichem GrußTimm Mohn
Hallo Herr Mohn,Gut, 15 Euro weniger. Insgesamt etwas weniger, als wir für die Erweiterung des Sicherheitsbeitrages (das ist übrigens auch eine schöne Geschichte!) bekommen haben - dafür haben wir weniger Arbeit. Also sage ich zu:
ich bin mit der Veröffentlichung beider Posts auf servingtech.de einverstanden.
Ich kann die Texte selbst liefern und Ihnen insgesamt 60 Euro anbieten.
Viele Grüße,
*** Hofmann
Gut, machen wir so.Fünf Tage später meldet sich Frau Hoffmann wieder: sie hat sich ServingTech wohl angeschaut (oder auch nicht) und hat ein paar Ideen für unseren Blog.
Hallo Herr Mohn,Das sind doch zwei wunderschöne Themen für unser Schwesterportal, welches seit Juni keine eigenen neuen Inhalte erhalten hat. Ich stimme also zu.
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
Ich habe an mögliche Themen für beide Artikel gedacht und ich könnte Ihnen diese Titel vorschlagen:
1) Sicherheit beim Online Dating
2) Online Gambling Plattformen – Download, Java oder Flash?
Geben Sie mir bitte kurz Bescheid, ob Sie damit einverstanden sind.
Ich kann dann sobald möglich den ersten Text liefern.
Der zweite kann dann mit einem Abstand von mind. 30 Tagen veröffentlicht werden.
Viele Grüße,
*** Hofmann
Oh, diese Aussage hat Frau Hofmann gar nicht gefallen.Guten Tag Frau Hoffmann,dass klingt beides sehr gut.
Bitte beachten Sie, dass die Artikel erst nach Eingang des Geldes online geschaltet werden.
Mit freundlichem Gruß
Timm Mohn
Hallo Herr Mohn,Warum möchte Frau Hofmann nun die Artikel nicht zusammen bezahlen? Wahrscheinlich um unsere Zugriffszahlen auszuwerten. Das ist unpraktisch: niemand liest ServingTech. Nähert sich unsere Geschichte einem Ende? Ja. Aber ganz zu Ende ist sie noch nicht. Ich entscheide mich noch mal in die Vollen zugehen.
eigentlich bezahlt mein Kunde nie im Voraus, wir könnten aber eine Ausnahme machen.
Wir können gerne die Hälfte sofort zahlen und die zweite Hälfte nach der Veröffentlichung des zweiten Artikels.
Sprich 30 Euro sofort, dann schicke ich die Artikel und nach der Veröffentlichung beider Posts kommen die restlichen 30 Euro.
Geben Sie mir bitte kurz Bescheid, ob Sie mit dieser Lösung einverstanden sind.
Viele Grüße,
*** Hofmann
Guten Morgen Frau Hofmann,Dienstleistungen werden nach meiner Kenntnis in der Regel stets im Voraus bezahlt.Beispiel: Die Post versendet keine Waren bevor der Versand bezahlt wurde etc. Einzeln erhöht sich der Preis pro Artikel um 10 Euro. Sollten Sie die Anzeigen also einzeln bestellen (da die 60 Euro ein Paketpreis sind), würden diese jeweils 40 Euro kosten.Mit freundlichem GrußTimm Mohn
Mein Beispiel finde ich passend, den Preis setze ich bewusst nicht zu hoch an. Eigentlich kann Frau Hofmann nur zustimmen. Oder auch nicht.
Hallo Herr Mohn,Ich bin zu dieser Zeit im Ikea, weswegen ich dieses mal nicht direkt antworte - Frau Hofmann allerdings beschäftigt die Sache wohl mehr, sie schickt direkt noch eine Mail.
ich würde die Artikel nicht einzeln bezahlen, sondern die Hälfte vom Paketpreis im Voraus zahlen, dann würden Sie beide Artikel online stellen und danach würde ich die zweite Hälfte vom Pakerpreis zahlen. Es würde keine MwSt. draufkommen, da mein Kunde Sitz im Ausland (EU) hat.
Den ganzen Beitrag können wir leider nicht im Voraus zahlen.
Wie gesagt, mein Kunde bezahlt eigentlich nie etwas im Voraus und ich habe mit Ihnen noch nie zusammengearbeitet, daher kann auch keine Garantie für eine gelungene Zusammenarbeit übernehmen.
Wenn gewünscht, kann ich Ihnen eine Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach der Veröffentlichung garantieren, sollte diese nicht erfolgen (was aber nicht passieren wird), können Sie den Beitrag wieder löschen. Damit würden Sie sich sicher fühlen, dass Sie bezahlt werden und mein Kunde würde auch zufrieden sein, die Artikel vor der Zahlung online zu sehen.
Beste Grüße,
*** Hofmann
Hallo Herr Mohn,Kein Wunder, dass ServingTech so einen schlechten Pagerank hat, die alten Beiträge sind inzwischen alle bei Nerdbench gelandet. Ich entscheide mich, dass dieser Artikel nun lang genug ist und beende die Unterhaltung.
es ist mir gerade aufgefallen, dass servingtech.de einen Pagerank 0 hat und ich könnte daher nur einen Artikel publizieren, da bei dem anderen Projekt ein Pagerank von min. 1 eine Voraussetzung ist.
Ich kann Ihnen daher anbieten, entweder 40 Euro (wie von Ihnen für Einzelpublizierung angegeben) innerhalb von 24 Stunden nach der Veröffentlichung oder aber 20 Euro vor und 20 Euro nach der Veröffentlichung zu zahlen.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Beste Grüße,
*** Hofmann
Hallo Frau Hofmann,kein Problem. Dann wünsche ich Ihnen noch viel Erfolg noch.Mit freundlichem GrußTimm Mohn
Gekaufte Beiträge, die nicht als Anzeige gekennzeichnet sind werden nach Zusatz zu §3 III UWG "der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt" als unerlaubte Werbung eingestuft. Eine Nachricht erhielt Frau Hofmann doch noch mal von mir.
Hallo Frau Hofmann,ich hab nun doch - sogar einen gratis - Artikel für Sie:Mit freundlichem GrußTimm Mohn